Ziffer |
OP-Zuschlag |
GOÄ |
Punkte |
DM 1-fach-Satz |
| I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen | ||||
1 |
Beratung - auch mittels Fernsprecher | 80 |
9,12 |
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2 |
Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferinnen und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes | 30 |
3,42 |
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| Kommentar: Nr. 2 anläßlich einer Inanspruchnahme des Arztes nicht zusammen mit anderen Gebühren möglich. | ||||
3 |
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher | 150 |
17,10 |
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| Kommentar: Mindestens 10 Minuten, nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder in Zusammenhang mit Nr. 5, 6, 7, 8. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf der besonderen Begründung. | ||||
4 |
Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken | 220 |
25,08 |
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| Kommentar: Nur einmal im Behandlungsfall möglich, neben 30 und 34 nicht möglich. | ||||
5 |
Symptombezogene Untersuchung | 80 |
9,12 |
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| Kommentar: Neben Nr. 6 bis 8 nicht möglich. | ||||
6 |
Vollständige körperliche Untersuchung, mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - ggf. einschl. Dokumentation | 100 |
11,40 |
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| Kommentar: Die Abrechnung der Ziffer beinhaltet insbesondere: bei dem stomatognathen System: Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie vollständiger Zahnstatus | ||||
8 |
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, ggf. einschl. Dokumentation | 260 |
29,64 |
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| Kommentar: Beinhaltet die Untersuchung der Haut, der sichtbaren Schleimhäute, der Brust- und Bauchorgane, der Stütz- und Bewegungsorgane sowie eine orientierende neurologische Untersuchung. Neben 5, 6 und 7 nicht möglich. | ||||
15 |
Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken | 300 |
34,20 |
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| Kommentar: Nur einmal im Kalenderjahr möglich. Neben 15 ist 4 nicht berechnungsfähig. |