Ziffer |
OP-Zuschlag |
GOÄ |
Punkte |
DM 1-fach-Satz |
| C. NICHT GEBIETSBEZOGENE SONDERLEISTUNGEN | ||||
| I. Anlegen von Verbänden | ||||
| Wundverbände nach 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung, Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion) durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung. | ||||
200 |
Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher | 45 |
5,13 |
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204 |
Zirkulärer Verband des Kopfes oder Rumpfes (auch als Wundverband), stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanzscher Halskrawattenverband; Kompressionsverband | 95 |
10,83 |
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210 |
Kleiner Schienenverband - auch als Notverband bei Frakturen | 75 |
8,55 |
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211 |
Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, ggf. auch veränderten Schiene | 60 |
6,84 |