Ziffer

OP-Zuschlag

GOÄ
LEISTUNG

Punkte

DM 1-fach-Satz

         
    C. NICHT GEBIETSBEZOGENE SONDERLEISTUNGEN    
    I. Anlegen von Verbänden    
    Wundverbände nach 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung, Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion) durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.    
         
         

200

  Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher

45

5,13

         

204

  Zirkulärer Verband des Kopfes oder Rumpfes (auch als Wundverband), stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz’scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband

95

10,83

         

210

  Kleiner Schienenverband - auch als Notverband bei Frakturen

75

8,55

         

211

  Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, ggf. auch veränderten Schiene

60

6,84