Ziffer |
OP-Zuschlag |
GOÄ |
Punkte |
DM 1-fach-Satz |
| IV. Kontrastmitteleinbringungen | ||||
| Die zur Erbringung des Kontrastmittels erforderlichen Maßnahmen, wie Sondierungen, Injektionen, Punktionen, Gefäßkatherismus oder Probeinjektionen und ggf. anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. | ||||
370 |
Einbringung des Kontrastmittels und Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln, ggf. intraoperativ | 200 |
22,80 |
|
373 |
Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk | 250 |
28,50 |