Ziffer |
OP-Zuschlag |
GOÄ |
Punkte |
DM 1-fach-Satz |
| O. STRAHLENDIAGNOSTIK | ||||
| Allgemeine Bestimmungen: Mit den Gebühren sind alle Kosten, auch für Dokumentation und Aufbewahrung der Datenträger abgegolten. Bilddokumentation auf einem Röntgenfilm oder einem Langzeitdatenträger mit Ausnahme bei Durchleuchtungen ist Voraussetzung. Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befunden und zur Diagnose ist Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Die Beurteilung von Fremdaufnahmen als selbständige Leistung ist nicht berechnungsfähig. | ||||
5000 |
Zähne, je Projektion | 50 |
5,70 |
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| Kommentar: Werden mehrere Zähne mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so darf die Leistung nach Nr. 5000 nur einmal und nicht je aufgenommenem Zahn berechnet werden. | ||||
5002 |
Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers | 250 |
28,50 |
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5004 |
Panoramaschichtaufnahme der Kiefer | 400 |
54,06 |
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5060 |
Kontrastuntersuchung eines Kiefergelenks einschl. Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung - ggf. einschl. Durchleuchtung | 500 |
57,00 |
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5090 |
Schädelübersicht, in zwei Ebenen | 400 |
45,60 |
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5095 |
Schädelteile in Spezialprojektionen, je Teil | 200 |
22,80 |
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5098 |
Nasennebenhöhlen - ggf. auch in mehreren Ebenen | 260 |
29,64 |
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5100 |
Halswirbelsäule, in zwei Ebenen | 300 |
34,20 |
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5130 |
Halsorgane oder Mundboden, ggf. in mehreren Ebenen | 280 |
31,92 |
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| Kommentar: Reduzierter Gebührenrahmen bei all diesen Leistungen |