Ziffer

OP-Zuschlag

GOÄ
LEISTUNG

Punkte

DM 1-fach-Satz

         
    O. STRAHLENDIAGNOSTIK    
         
    Allgemeine Bestimmungen: Mit den Gebühren sind alle Kosten, auch für Dokumentation und Aufbewahrung der Datenträger abgegolten. Bilddokumentation auf einem Röntgenfilm oder einem Langzeitdatenträger mit Ausnahme bei Durchleuchtungen ist Voraussetzung. Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befunden und zur Diagnose ist Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Die Beurteilung von Fremdaufnahmen als selbständige Leistung ist nicht berechnungsfähig.    
         

5000

  Zähne, je Projektion

50

5,70

         
    Kommentar: Werden mehrere Zähne mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so darf die Leistung nach Nr. 5000 nur einmal und nicht je aufgenommenem Zahn berechnet werden.    
         

5002

  Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers

250

28,50

         

5004

  Panoramaschichtaufnahme der Kiefer

400

54,06

         

5060

  Kontrastuntersuchung eines Kiefergelenks einschl. Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung - ggf. einschl. Durchleuchtung

500

57,00

         

5090

  Schädelübersicht, in zwei Ebenen

400

45,60

         

5095

  Schädelteile in Spezialprojektionen, je Teil

200

22,80

         

5098

  Nasennebenhöhlen - ggf. auch in mehreren Ebenen

260

29,64

         

5100

  Halswirbelsäule, in zwei Ebenen

300

34,20

         

5130

  Halsorgane oder Mundboden, ggf. in mehreren Ebenen

280

31,92

         
    Kommentar: Reduzierter Gebührenrahmen bei all diesen Leistungen