Ziffer |
OP-Zuschlag |
GOÄ |
Punkte |
DM 1-fach-Satz |
| § 10 GOÄ Ersatz von Auslagen Als Auslagen können nur berechnet werden: |
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Nicht berechnet werden können die Kosten für:
Bei Ersatz von Auslagen nach § 10 den Betrag und die Art der Auslage. Übersteigt der Betrag der einzelnen Auslage DM 50,-- ist der Beleg oder ein sonstiger Nachweis beizufügen. |